Häusliche Gewalt im Kanton Basel-Stadt

Häusliche Gewalt ist in der Schweiz ein verbreitetes soziales Problem. Auch in Basel-Stadt rückt die Kantonspolizei durchschnittlich einmal täglich wegen Häuslicher Gewalt aus. In diesen Fällen kann die Kantonspolizei Schutzmassnahmen verfügen, um die Situation zu entschärfen.

Monitoring Häusliche Gewalt im Kanton Basel-Stadt

Unter der Federführung der Fachstelle Häusliche Gewalt (damals Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt) wurde im Oktober 2012 ein Monitoringbericht veröffentlicht, der die Arbeit verschiedener Stellen, die mit Fällen Häuslicher Gewalt konfrontiert sind, beleuchtet und somit eine Übersicht über den Umgang mit Häuslicher Gewalt im Kanton Basel-Stadt gibt.
Monitoringbericht Häusliche Gewalt, 2012 (PDF, 251 KB)

Im Juni 2013 wurde ausgehend von den Resultaten des Monitoringberichts ein weiterer Bericht veröffentlicht, der für verschiedene Schnittstellen Massnahmen definiert und mögliche Handlungsoptionen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt.
Massnahmenbericht Häusliche Gewalt, 2013 (PDF, 86 KB)

Zahlen zu Häuslicher Gewalt

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) finden Sie einen Überblick über die Straftaten, die im Jahr 2016 auf dem Kantonsgebiet Basel-Stadt verübt worden sind. Detaillierte Zahlen zu Häuslicher Gewalt sind ab Seite 30 zu lesen.

PKS Basel-Stadt 2016

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Erweiterte Gefährderansprache

Seit Januar 2020 wird im Kanton Basel-Stadt die «Erweiterte Gefährderansprache» durchgeführt. Die erweiterte Gefährderansprache hat zum Ziel, möglichst vielen gefährdenden Personen nach Polizeiinterventionen aufgrund Häuslicher Gewalt zeitnah eine Gewaltberatung auf freiwilliger Basis anzubieten. Die gefährdenden Personen werden persönlich angesprochen, um sie für eine Gewaltberatung zu gewinnen. Damit soll die Gewaltspirale unterbrochen, das Opfer geschützt und die gewaltausübende Person in die Verantwortung genommen werden. Die Gewaltberatung ist nicht als Bestrafung, sondern als Chance für die Gewaltausübenden anzusehen. Sie können professionelle Unterstützung zur Entwicklung alternativer Verhaltensweisen in Anspruch nehmen. Die bisherigen gesetzlichen Grundlagen ermöglichten es lediglich, die Personalien von weggewiesenen Personen an die entsprechenden Beratungsstellen zu übermitteln.

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