Menschenhandel

Menschenhandel ist ein weltweites Phänomen und kommt auch in der Schweiz vor. Menschenhandel – nach international gültiger Definition das Anwerben, Anbieten, Verbringen, Vermitteln, Beherbergen oder Annehmen von Menschen zum Zwecke der Ausbeutung – wird in der Schweiz durch Artikel 182 des Schweizerischen Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt.

Menschenhandel tritt in den Erscheinungsformen der Zwangsprostitution, der Arbeitsausbeutung und des Organhandels auf.

Schützen Sie sich! Menschenhandel und andere Formen von Missbrauch

Bild: Schützen Sie sich!

Wovon sprechen wir?

Boshafte Individuen, die sich Vorteile verschaffen möchten, nützen die Zwangslage und die Schwächen von Personen aus, die aus ihrem Herkunftsland flüchten. Diese Personen, vor allem Frauen und Kinder, sind deshalb besonderen Risiken ausgesetzt.

Wie kann man sich vor diesen Risiken schützen?

Ein paar einfache vorsorgliche Massnahmen können Ihnen helfen:

  • Seien Sie misstrauisch vor zu grosszügigen Unterstützungs- oder Beschäftigungsangeboten.
  • Übergeben Sie Ihre Reisedokumente niemals anderen Personen ausser den Schweizer Behörden.
  • Bewahren Sie ein Foto Ihres Identitätsausweises auf Ihrem Handy auf und senden Sie eine Kopie davon an einen Freund und/ oder ein Familienmitglied.
  • Tragen Sie immer die Kontaktdaten von Vertrauenspersonen auf sich, die Ihnen in der Schweiz helfen können für den Fall, dass Sie Ihr Handy oder Ihre persönlichen Sachen nicht mehr haben.
  • Teilen Sie Ihren Aufenthaltsort und Ihre Reisen/ Bewegungen Ihren Freunden und/ oder Ihrer Familie mit.
  • Bevor Sie in ein Fahrzeug einsteigen, machen Sie ein Foto des Nummernschildes und senden Sie es an Ihre Freunde und/ oder Ihre Familie. Steigen Sie nicht in das Fahrzeug ein, wenn der Fahrer Ihnen untersagt, ein Foto zu machen.
  • Verlassen Sie Ihre Unterkunft, wenn Sie sich dort nicht in Sicherheit fühlen und bitten Sie umgehend um Hilfe (siehe unten).

Wo kann ich in der Schweiz Hilfe erhalten?

Wenden Sie sich, ohne zu zögern, an die Behörden:

  • In den Bundesasylzentren (BAZ)

Wenden Sie sich an das Sicherheits- oder Betreuungspersonal des BAZ.

  • In den Kantonen

Opferhilfe Schweiz – Information auf Ukrainisch

  • Im Notfall

Polizei: 117
Krankenwagen/ Sanitätsdienst: 144

Flyer

Flyer Deutsch

Flyer Ukrainisch

Flyer Russisch

Notfallkarte Deutsch

Notfallkarte Ukrainisch

Weitere Informationen zur Kampagne: Kampagne SEM

Komplexe Strafverfahren

Strafverfahren wegen Menschenhandels sind komplex, personal- sowie zeitintensiv: Angesichts der geringen Aussage- und Kooperationsbereitschaft der Opfer gestaltet sich die Beweisführung äusserst schwierig. Zudem müssen internationale und interkantonale Rechtshilfeverfahren angestrengt werden, damit in den national und transnational agierenden Strukturen und Netzwerken ermittelt werden kann. Kann dennoch Anklage erhoben werden, sind die Opfer häufig nicht bereit, im Strafverfahren anwesend zu sein, womit die von Strafprozessordnung geforderte Konfrontation mit den Beschuldigten nicht durchgeführt werden kann.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Strafbestimmung über den Menschenhandel ist im Artikel 182 des Schweizerischen Strafgesetzbuches zu finden. Schweizerisches Strafgesetzbuch, SR 311.0

In zahlreichen weiteren nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, den Menschenhandel zu bekämpfen, die Opfer zu schützen und die Täter zu bestrafen.

Mehr Informationen zum Thema Menschenhandel finden Sie auch auf der Homepage der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren. KKJPD

Meldung erstatten

Haben Sie eine Beobachtung gemacht oder einen Verdacht? Möchten Sie eine Meldung erstatten, wollen aber nicht die Polizei benachrichtigen? Die schweizerische Hilfsorganisation ACT212 hat eine nationale Meldestelle ins Leben gerufen, wo jede/r eine anonyme Meldung vorbringen kann, entweder telefonisch oder per Meldeformular.

Nationale Meldestelle

Direkt zum Formular für eine anonyme Meldung

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