Gesetzessammlung

Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt und seiner Gemeinden

Die Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt umfasst die Chronologische und die Systematische Sammlung einschliesslich des Gemeinderechts.

 

Chronologische Gesetzessammlung

Bei der Chronologischen Gesetzessammlung (CG) handelt es sich um eine chronologisch nachgeführte Sammlung des kantonalen und kommunalen Rechts. Sie informiert prospektiv über neues, geändertes oder aufgehobenes Recht und dient somit der intertemporalen Erlasssuche. Die Aufnahme in die Chronologische Sammlung erfolgt nach Eintritt der Rechtskraft. Allen Interessierten steht die Chronologische Sammlung seit dem 1. Januar 2015 elektronisch zur Verfügung.

 

Systematische Gesetzessammlung

Die Systematische Gesetzessammlung (SG) ist eine bereinigte und nach Sachgebieten geordnete Sammlung des in der CG veröffentlichten kantonalen und kommunalen Rechts. Sie dient dazu, das geltende Recht wiederzugeben. Voraussetzung für die Aufnahme eines neuen Erlasses, die Einarbeitung eines Änderungserlasses in einen bestehenden Erlass oder die Ausscheidung eines aufgehobenen Erlasses ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Die Systematische Sammlung wird nach Möglichkeit tagesaktuell geführt.

 

Massgebliche Fassung

Stimmt der Inhalt der Chronologischen oder Systematischen Sammlung nicht mit der Publikation im Kantonsblatt überein, so ist seit dem 1. Januar 2019 die im Kantonsblatt in elektronischer Form publizierte Fassung massgeblich.

 

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über Publikationen im Kantonsblatt und über die Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt (Publikationsgesetz) vom 19. Oktober 2016 (SG 151.200)
  • Verordnung zum Publikationsgesetz (Publikationsverordnung, PublV) vom 1. Januar 2019 (SG 151.210)