Swisslos-Fonds

So funktioniert der Swisslos-Fonds
Der Swisslos-Fonds wird gespiesen aus dem Reingewinn von SWISSLOS – anteilsmässig aus dem Verkauf von Losen, von Zahlenlotto und Sportwetten. Jeder Kanton erhält nach einem festgelegten Schlüssel (Kantonsbevölkerung und Umsatz) einen Anteil. Die Einnahmen des baselstädtischen Swisslos-Fonds belaufen sich zurzeit auf rund zehn Millionen Franken.
Über die Verwendung von Geldern aus dem Swisslos-Fonds entscheidet der Regierungsrat auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes.
Rechtsgrundlagen für das Lotteriewesen und Fondsbeiträge
Gundlegend sind:
- das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923;
- die Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien vom 26. Mai 1937;
- die Verordnung über die Verwendung von Geldern aus dem Swisslos-Fonds vom 19. August 2014
- die Erläuterungen zur Swisslos-Fonds-Verordnung vom 19. August 2014 (Stand: Februar 2015)