Keine Dienstleistungskosten für den FC Concordia beim Cupspiel gegen den FC Zürich

Der Regierungsrat erlässt dem FC Concordia die Kosten für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Cup-Spiel gegen den FC Zürich vom 18. August im St. Jakob-Park.

Der Regierungsrat hat beschlossen, dem FC Concordia Basel die Kosten für Dienstleistungen im Bereich Sicherheit und ÖV anlässlich des Schweizer Cup-Spiels gegen den FC Zürich vom kommenden Samstag, 18. August, zu erlassen. Das Spiel findet in Absprache mit den Behörden im St. Jakob-Park statt.

Cup-Spiele von unterklassigen Mannschaften gegen Teams aus der Super League haben heute ein gewisses Gefahrenpotential. Das bedingt seitens der Kantonspolizei ein entsprechendes polizeiliches Aufgebot, das hohe Kosten verursacht und von unterklassigen Mannschaften kaum finanziert werden kann. Gemäss Polizeiverordnung muss der Veranstalter – nach Abzug der Basisdienstleistung von 250 Einsatzstunden – 50 Prozent der effektiv anfallenden Kosten übernehmen. Dazu kommen noch die Kosten der BVB. Diese Kosten wurden nun dem FC Concordia als Veranstalter erlassen.

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