Chauffeur hält die Lenk- und Ruhezeiten nicht ein: Verzeigung an die Staatsanwaltschaft

Die Verkehrspolizei hat während einer Schwerverkehrskontrolle am Dienstagmorgen einen Lastwagenchauffeur angehalten, der die Lenk- und Ruhezeiten über die Zeitdauer eines Monats wiederholt nicht eingehalten hat. Der 40-jährige serbische Lenker des 40-Tonnen-Sattelzugs, der in Slowenien immatrikuliert ist, muss mit einer Überweisung mit Antrag an die Staatsanwaltschaft rechnen. Er musste einen fünfstelligen Frankenbetrag als Kaution hinterlegen.

Im Verlauf der Schwerpunktaktion bei der Gemeinschaftszollanlage Basel/St. Louis auf der Autobahn A3 stellte die Verkehrspolizei fest, dass der Chauffeur die täglichen, wöchentlichen und zweiwöchentlichen Lenkzeiten deutlich und wiederholt überschritten und die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten unterschritten hatte. Zudem führte er eine abgelaufene Fahrerkarte mit, die überdies zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Fahrtenschreiber eingelegt war. Der Lenker darf seine Fahrt erst wieder fortsetzen, wenn er eine gültige Fahrerkarte vorweisen kann.

Das Ressort Kontrollen der Verkehrspolizei führt regelmässig Schwerverkehrskontrollen durch. Die Kontrolle vom Dienstag wurde mit Unterstützung der Kantonspolizei Basel-Landschaft und der Kantonspolizei Aargau im Rahmen der Zusammenarbeit im Polizeikonkordat Nordwestschweiz durchgeführt.

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