Beschaffung neuer Alarmpikett-Fahrzeuge: kostengünstiger und ökologischer

Die Kantonspolizei Basel-Stadt ersetzt die Diesel-Kombifahrzeuge für die Alarmpiketts mit Elektrofahrzeugen der Marke Tesla, Model X-100D. Das Modell überzeugt punkto Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz, eignet sich dank hoher Nutzlast und viel Stauraum sowie sehr guten Fahreigenschaften für die Verwendung als Alarmpikett-Fahrzeug. Die Gesamtkosten für die neuen Fahrzeuge (Total Cost of Ownership, TCO) fallen trotz höherer Anschaffungskosten im Vergleich mit den heutigen Autos tiefer aus.

Der geplante Ersatz der Diesel-Kombifahrzeuge durch das Tesla Model X-100D bringt punkto Wirtschaftlichkeit, Praxistauglichkeit und Ökologie verschiedene Vorteile. Mit Blick auf die im kantonalen Legislaturplan 2017–21 punkto Umweltschutz angestrebte Vorbildfunktion der Verwaltung hat die Kantonspolizei abgeklärt, ob ein vollelektrisches Fahrzeug für das Alarmpikett auf dem Markt verfügbar und geeignet ist. Eine gründliche Abklärung und Praxistests haben ergeben, dass der Tesla X-100D die Anforderungen erfüllt.

Mehr Stauraum und eine höhere Nutzlast sind in Zusammenhang mit dem Ausbau der Fahrzeuge nach den Bedürfnissen der Kantonspolizei grosse Vorteile. Die bessere Fahrleistung wirkt sich namentlich bei Dringlichkeitsfahrten zugunsten der Fahrsicherheit aus.

Mit einer Stromladung fährt der Tesla mindestens 500 Kilometer. Fahrzeuge des Alarmpiketts legen pro Tag im Durchschnitt 200 Kilometer pro Tag zurück. Als Ladestationen installieren die IWB bei den Polizeiwachen Kannenfeld und Clara sowie im Zeughaus je zwei Ladestationen.

Verglichen mit den heutigen AP-Fahrzeugen ist der Tesla Model X zwar in der Anschaffung (140ʹ000 Franken, inklusiv Ausbau, gegenüber 90ʹ700 Franken, inklusiv Ausbau) teurer, dafür aber bei den Betriebs- und Unterhaltskosten günstiger. Deutlich höher ist sodann der Wiederverkaufswert.

Die Anforderungen, welche an ein Alarmpikett-Fahrzeug der Kantonspolizei gestellt werden, kann derzeit nur ein Anbieter von Elektrofahrzeugen auf dem Markt erfüllen. Daher erfolgt die Vergabe freihändig und wird gemäss beschaffungsrechtlichen Vorgaben im Kantonsblatt publiziert.

nach oben