Schlüsselbund am Hääfelimäärt verloren?

14. November 2022

Etwas verloren? Vielleicht wurde der Gegenstand beim Fundbüro abgegeben - wie täglich so viele andere, besonders während der Herbstmesse.

Nicht jedes Handy, das vermisst wird, wurde gestohlen. Es kann durchaus auf dem Fundbüro liegen und auf seine Besitzerin oder seinen Besitzer warten, ebenso wie Laptops, Jacken, Rucksäcke, Koffer, Handtaschen, viele Portemonnaies und noch viel mehr Schlüssel. Unglaublich, was alles gefunden, abgegeben und… oft gar nie abgeholt wird.

Wenn immer möglich, versuchen die Mitarbeitenden des Fundbüros, den Eigentümer oder die Eigentümerin ausfindig zu machen und zu kontaktieren, z.B. über Ausweise in einem Portemonnaie. Zudem tragen sie den Fundgegenstand in ein zentrales Suchsystem namens easyfind ein. Mehrere Kantone und viele Schweizer Gemeinden nutzen dieses System, das sich «Das Online-Fundbüro für die Schweiz» nennt. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Leute selber in easyfind nachschauen oder den verlorenen Gegenstand ausschreiben können.

Was tun, wenn man einen Gegenstand findet?

Wer einen Gegenstand findet, sollte ihn möglichst schnell abgeben, vor allem, wenn es etwas Wichtiges ist, wie z.B. Schlüssel, ein Handy oder ein Portemonnaie. Oft jedoch nimmt die Person den Fundgegenstand erstmal mit nach Hause. Dort bleibt er dann ein paar Tage liegen und wird beim nächsten Gang in die Innenstadt beim Fundbüro abgegeben. An Wochenenden werden die Fundsachen oft bei einem Polizeiposten abgegeben. Die Polizei nimmt diese Gegenstände entgegen, sammelt sie und schickt sie in einer Kiste ans Fundbüro. Das heisst, ein Gang zum Fundbüro kann sich auch Tage nach dem Verlust lohnen.

Schlüssel in allen Varianten gehören zu den am häufigsten verlorenen - und dem Fundbüro abgegebenen - Gegenständen.

Skurrile Funde

Einige skurrile Sachen fanden im Laufe der Jahre ihren Weg an die Spiegelgasse 6 wie z.B. ein Gebiss, ein Rollstuhl, ein Rollator oder gar Hörgeräte. Lange Zeit lagerten dort eine Ziehharmonika, ein Megafon und eine Lautsprecheranlage inkl. Wagen, einmal sogar ein Spielautomat mit farbigen Lämpchen. Letzterer stand jahrelang im Keller und wurde nie abgeholt. Die verantwortlichen Mitarbeitenden des Fundbüros vermuten, dass einige dieser Objekte eher für die Entsorgung gedacht waren und daher irgendwo am Strassenrand zurückgelassen worden sind. Jemand anderer hat sie in gutem Glauben ins Fundbüro gebracht. So auch eine einzelne Felge von einem Peugeot mit Rad dran oder eine Bauabschrankung.

Verganten oder entsorgen?

Dinge, die stinken oder schimmeln können, werden nicht aufbewahrt; Esswaren zum Beispiel werden sofort entsorgt. Oder Turnsäcke; sie werden bis zu einer Woche oder länger gelagert, ausser sie riechen zu stark. Danach werden sie weggeworfen, wie z. B. auch Modeschmuck, Kappen, Handschuhe und anderes. Auch Bankkarten behält das Fundbüro rund eine Woche, denn in der Regel wurden diese bereits gesperrt. Dies sind alles Gegenstände, die nicht ins System easyfind aufgenommen werden.

Alle anderen Fundgegenstände werden ein Jahr aufbewahrt, dann gehen sie an den Finder oder die Finderin zurück. Der bzw. die muss sie im Prinzip noch während vier Jahren bereithalten, falls sich der Eigentümer oder die Eigentümerin doch noch meldet. Wenn es zu lästig ist, den Gegenstand so lange aufzubewahren, kann man ihn verkaufen, müsste jedoch den Gegenwert herausrücken, falls der Eigentümer oder die Eigentümerin sich innert Frist meldet.

Das Fundbüro gibt die nicht abgeholten Sachen nach einer gewissen Zeit an die Gant, falls sie sich verganten lassen. Es ist nur ein kleiner Teil, wie teure Uhren, iPads oder Drohnen, die sich verwerten lassen. Alles andere, auch Portemonnaies und Schlüssel werden weggeworfen bzw. entsorgt.

Ein Teil der Mobiltelefone und Schlüssel, die während der Herbstmesse dem Fundbüro abgegeben wurden.

Eine Dienstleistung, keine staatliche Aufgabe

Interessant zu wissen, dass das Fundbüro als solches auf eidgenössischer Ebene nicht gesetzlich geregelt ist. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der Finder bzw. die Finderin die Verantwortung über den Fundgegenstand selbst übernimmt und alles daran setzen muss, den Verlierer oder die Verliererin ausfindig zu machen. Somit ist der Betrieb eines Fundbüros eine Dienstleitung der Verwaltung, entstanden im letzten Jahrhundert und macht vor allem in Städten und in grösseren Orten Sinn. In der Fundsachenverordnung steht, dass man ein Objekt mit einem Wert von mehr als 10 Franken bei der Polizei anzeigen muss. Es heisst nicht ‘abgeben’, sondern ‘anzeigen’. Früher, im dörflichen Umfeld, hat das funktioniert, weil jeder jeden kannte. Da ging man auf den Polizeiposten und die sagten: «Der Müller von der Kirchgasse hat etwas gefunden, frag ihn». In den grösseren Städten funktionierte das jedoch nicht. Auf welchen der vielen Polizeiposten sollte man auch gehen? Also hat man begonnen, dort eine zentrale Stelle, das Fundbüro, einzurichten. Das war und ist deshalb noch heute eine reine Dienstleistung der grösseren Städte und eigentlich keine staatliche Aufgabe. Einzig die kantonale Fundsachenverordnung regelt, wie mit Fundgegenständen umzugehen ist bzw. wie diese behandelt werden müssen.

Die Verantwortung liegt also immer beim Finder, auch wenn das seltsam klingt. Daher kommt auch, dass die Fundbüros auf kommunaler Ebene diese Aufgaben zwar übernommen haben, aber mit der Einschränkung auf Objekte, die auf der Allmend gefunden werden. Für alle anderen Fundgegenstände, also solche, die in öffentlich zugänglichen Gebäuden oder in Privaträumen gefunden werden, sogenannte «Anstaltsfunde», sind die Anstalten oder die Privaten selber verantwortlich.

Anstaltsfunde

Objekte, die in einem dem öffentlichen Gebrauch dienenden Gebäude oder in einer privaten Liegenschaft (zum Beispiel im allgemein zugänglichen Treppenhaus eines Mietshauses, in einer Privatwohnung oder in einem Einfamilienhaus) gefunden werden, nennt man «Anstaltsfunde». Diese gibt man nicht im Fundbüro oder bei der Polizei ab, sondern übergibt sie dem Eigentümer. Im Gesetz steht:

«Wer eine Sache in einem bewohnten Hause oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt findet, hat sie dem Hausherrn, Mieter oder den mit der Aufsicht betrauten Personen abzuliefern.» (Art. 720 Abs. 3 ZGB)

Findet man also etwas im Fussballstadion, im Hallenbad oder in einem Einkaufsgeschäft, gibt man es dort ab, eben bei «der Anstalt». Die Verantwortlichen der «Anstalt» übernehmen somit auch die Verantwortung für den Fundgegenstand und müssen die Sachen aufbewahren. Die Idee dahinter war vermutlich, dass die Leute häufig wissen, wo ungefähr sie etwas verloren haben und dorthin zurückgehen und fragen. In einem Privathaus muss sich der Bewohner darum kümmern, dass der Gegenstand wieder zur Person kommt, die ihn verloren hat.

Andere Fundbüros

Vergisst man etwas im Zug oder in Basel im Tram (BVB), ist das SBB-Fundbüro zuständig. Bei Verlusten in den Baselbieter Trams (BLT) das Fundbüro der BLT, das seinerseits die Gegenstände nach fünf Tagen dem SBB-Fundbüro übergibt. Es kommt vor, dass ein Passagier einen verlorenen Gegenstand findet und nicht weiss, dass es sich dabei um einen Anstaltsfund handelt und er ihn deshalb bei den SBB abgeben sollte. Stattdessen gibt er die Fundsache in irgendeinem Fundbüro ab, aber nicht z.B. in Zürich, wo der Verlierer wohnt, sondern in Bern, weil der Finder nach Bern reist. Dann kann man das Objekt allenfalls doch über easyfind finden, falls es bei der Suche einen Treffer gibt. Die SBB (inkl. BVB), BLT, Fundbüro Basel, Fundbüro Bern, VBZ Zürich – also die grossen – sind alle auch bei easyfind dabei. Somit hat man eine relativ grosse Chance, das Verlorene zu finden, ausser natürlich, es wurde gestohlen.

Findet man etwas im Badischen Bahnhof, so gilt deutsches Recht, da der Badische Bahnhof als exterritoriales Gebiet auf deutschem Boden liegt. Daher ist die deutsche Bahn für den aufgefundenen Gegenstand zuständig.

Die Basler Traditionsanlässe Herbstmesse und Fasnacht haben gemein, dass im Trubel gerne Gegenstände verloren gehen.

Wie gehe ich vor, wenn ich etwas verloren habe?

Hat man etwas verloren oder ist sich nicht sicher ist, wo man etwas verloren hat, dann empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Im Fundbüro nachfragen.
  • Überlegen, in welchen Einkaufläden, privaten oder öffentlichen Gebäuden man war und dort nachfragen (= Anstaltsfunde).
  • Auf easyfind nachsehen bzw. den Gegenstand selber dort ausschreiben.
  • Andere Fundbüros anfragen (BLT, SBB).
  • Nach zwei bis drei Wochen nochmals in den verschiedenen Fundbüros nachfragen.

Kennzahlen aus dem Fundbüro

  • Im Jahr 2021 wurden 1789 Gegenstände abgegeben.
  • 766 Gegenstände konnten an den Verlierer ausgehändigt werden.
  • Die Erfolgsquote bei der Rückgabe aller abgegebenen Gegenstände liegt bei fast 50%.
  • Die Einnahmen durch die Gant belaufen sich jährlich auf rund 6000 Franken.